Kosten und Möglichkeiten der Kostenerstattung
Die Sitzung Therapie 155 € / 60 Min. (Umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 14) – die Kosten werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen (siehe Informationen – Antrag muss auf jeden Fall vor dem Beginn der Therapie von der Krankenkasse genehmigt worden sein, die Begleichung des Honorars erfolgt unabhängig von der Genehmigung durch die Krankenkasse und es ist keine Rechnungsstellung nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) möglich. Die Begleichung erfolgt wie bei Privatrechnungen üblich direkt nach der Sitzung und unabhängig von der Krankenkassenzahlung.
Die Sitzung Beratung/Coaching 155 € (für Selbstständige) bzw 175 € (für Firmen) / 60 Min. (Betrag zzgl. MWSt.) – kann in der Regel steuerlich geltend gemacht werden (“Werbungskosten”).
Das Honorar für Team-/Lehrsupervision beträgt 165 € / 60 Min. (Betrag zzgl. MWSt.).
Eine kurzfristige Absage innerhalb von 36 Stunden wird als volle Stunde in Rechnung gestellt.
Bei einer Termin-Reservierung, auch über das online-Buchungssystem, gelten diese Angaben als bekannt und akzeptiert. Sollte eine Sitzung länger dauern als ursprünglich geplant, werden die Kosten in Rechnung gestellt und gerundet berechnet.
Planung und Leitung von Klausurtagen und Seminaren nach individueller Absprache (Fahrt-und Reisekosten werden gesondert abgerechnet).
Honorare und Vereinbarungen gültig ab Mai 2023
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