Honorar / AGB

Kosten und Möglichkeiten der Kostenerstattung

Die Sitzung Therapie 180 € / 60 Min. (Umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 14) – die Kosten werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen (siehe Informationen – Antrag muss auf jeden Fall vor dem Beginn der Therapie von der Krankenkasse genehmigt worden sein, die Begleichung des Honorars erfolgt privat, unabhängig von der Genehmigung durch die Krankenkasse und es ist keine Rechnungsstellung nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) möglich. Die Begleichung erfolgt wie bei Privatrechnungen üblich direkt nach der Sitzung und unabhängig von einer möglichen Krankenkassenzahlung. Es finden keine (kostenlosen) Probesitzungen statt. 

Die Sitzung Beratung/Coaching 180 € (für Selbstständige) bzw 200 € (für Firmen) / 60 Min. (Betrag zzgl. MWSt.) – kann in der Regel steuerlich geltend gemacht werden (“Werbungskosten”).

Das Honorar für Teamsupervision beträgt 185 € / 60 Min. bzw. Lehrsupervision 220 € / 60 Min. (Betrag zzgl. MWSt.).

Ausfall

Ausfallhonorar

Eine kurzfristige Absage innerhalb von 36 Stunden bzw. Nichterscheinen wird als volle gebuchte Sitzung / Ausfallhonorar in Rechnung gestellt (§ 630c Abs. 3 BGB). Bei einer Termin-Reservierung, auch über das online-Buchungssystem, gelten diese Angaben als bekannt und akzeptiert („Textform“, § 126b BGB).

Absage

Eine Stunde muss bitte schriftlich zB. per Mail abgesagt werden und von mir bestätigt worden sein, ansonsten bitte telefonisch nachfragen.

Es finden keine (kostenlosen) Probesitzungen statt.

Sollte eine Sitzung länger dauern als ursprünglich geplant, werden die Kosten in Rechnung gestellt und gerundet (jeweils 15 Minuten) berechnet. 

Planung und Leitung von Klausurtagen und Seminaren  nach individueller Absprache (Fahrt-und Reisekosten werden gesondert abgerechnet).

Honorare und Vereinbarungen gültig ab September 2025